WEG-und Hausverwaltung
Wohneigentümergemeinschaften (WEG) erhalten Hilfen im Bereich energetische Sanierung und Begleitung von PV-Projekten.
Die Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der NRW-Landesbauordnung ab 01.2026 kann im Rahmen von Dachsanierungen in unterschiedlichen Formen geplant und umgesetzt werden.
Meine Beratung umfasst:
- Gestaltung der Eigentümerversammlung inkl. Beschlussvorlagen zum Thema. Herbeiführung von Beschlüssen in einfacher und doppelt qualifizierter Mehrheit im Falle von baulichen Veränderungen
- Aufzeigen der Erfüllungspflichten, damit EnWG § 42a,b,c angewendet werden kann und Dialog mit gMSB bzw. wMSB
- Erörterung einzelner Betreibermodelle in ihrer jeweiligen Wirtschaftlichkeit (Amortisation Eigenverbrauchsanlage – Volleinspeisung-Teileinspeisung)
- Dimensionierung PV-Anlage für Gemeinschaftsstrom, Eigentümerstrom, Mieterstrom, Balkonsolarkonzept
- Kostenreduktion und Vereinfachung durch intelligente Messwerterhebung
- Erstellung eines Ladepunktkonzepts und mögliche Einbindung von Heiz- und Warmwasserenergie
- Einfache Abrechnung für Hausverwaltung durch Messstellenbetreiber/Abrechnungsdienstleister oder in den Händen eines qualifizierten und dafür gewählten WEG-Mitglieds
- Vorschläge zu Dachpacht- und Gebäudestromnutzungs-verträgen inkl. des gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsvertrags
- Ansprechpartner für Hausverwaltung und Beirat
- Angebotseinholung und Bewertung/Erörterung in WEG-Versammlung
- Fördermöglichkeiten von Projekten im Rahmen der Bundes-Landes- bzw. kommunaler Förderung und des jeweils gültigen EEG

