WEG-und Hausverwaltung

Wohneigentümergemeinschaften (WEG) erhalten Hilfen im Bereich energetische Sanierung und Begleitung von PV-Projekten.

Die Umsetzung  der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der NRW-Landesbauordnung ab 01.2026 kann  im Rahmen von Dachsanierungen  in unterschiedlichen Formen geplant und umgesetzt werden.

Meine Beratung umfasst:

  • Gestaltung der Eigentümerversammlung inkl. Beschlussvorlagen zum Thema. Herbeiführung von Beschlüssen in einfacher und doppelt qualifizierter Mehrheit im Falle von baulichen Veränderungen 
  • Aufzeigen der Erfüllungspflichten, damit EnWG § 42a,b,c angewendet werden kann und Dialog mit gMSB bzw. wMSB
  • Erörterung einzelner Betreibermodelle in ihrer jeweiligen Wirtschaftlichkeit (Amortisation Eigenverbrauchsanlage – Volleinspeisung-Teileinspeisung)
  • Dimensionierung PV-Anlage für Gemeinschaftsstrom, Eigentümerstrom, Mieterstrom, Balkonsolarkonzept
  • Kostenreduktion und Vereinfachung durch intelligente Messwerterhebung 
  • Erstellung eines Ladepunktkonzepts und mögliche Einbindung von Heiz- und Warmwasserenergie
  • Einfache Abrechnung für Hausverwaltung durch Messstellenbetreiber/Abrechnungsdienstleister oder in den Händen eines qualifizierten und dafür gewählten  WEG-Mitglieds
  • Vorschläge zu Dachpacht- und Gebäudestromnutzungs-verträgen inkl. des gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsvertrags
  • Ansprechpartner für  Hausverwaltung und Beirat
  • Angebotseinholung und Bewertung/Erörterung in WEG-Versammlung
  • Fördermöglichkeiten von Projekten im Rahmen der Bundes-Landes- bzw. kommunaler Förderung und des jeweils gültigen EEG

 

 

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